Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeines:

Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Mieter die nachfolgenden
Bedingungen des Vermieters an.



Mietzeit:

Die Mietzeit beginnt mit der Abholung bzw. mit dem Transport des
Mietgegenstandes und endet mit dem Erhalt des Mietgegenstandes auf dem
Lagergelände, soweit nichts anderes vereinbart ist.



Mietpreis:

Der Mietpreis gilt ausschließlich für die oben aufgeführte Veranstaltung.
Soweit innerhalb des Aufstellungszeitraumes mehrere Veranstaltungen
stattfinden sollen, ist der Mietpreis für jede Veranstaltung zu entrichten.
Nutzungsänderungen oder zusätzliche Veranstaltungen sind mit dem Vermieter
abzustimmen und bedürfen der Schriftform. Im Mietpreis sind keine
Frachtkosten enthalten. Die Frachtkosten ab Absenderstelle des
Mietgegenstandes trägt der Mieter, ebenso die Kosten der Rücklieferung,
soweit nicht anderes vereinbart ist. Der Mieter trägt das Haftungsrisiko des
Transports.



Zahlung:

Die Zahlung hat grundsätzlich sofort bei Rücklieferung bzw. Abholung durch
den Vermieter ohne Abzüge zu erfolgen. Bei Vertragsrücktritt durch den
Mieter bis zu vier Wochen vor Beginn der Mietzeit sind 50% des Mietpreises
zu zahlen. Danach erfolgt die volle Berechnung.



Kaution:

Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution bis zur Höhe des Mietpreises zu
verlangen. Die Kaution ist sofort bei Abholung, bzw. Lieferung des
Mietgegenstandes fällig und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe erstattet. Der
Vermieter kann zur Beseitigung von vom Mieter bzw. Teilnehmern der
Veranstaltung verursachten Mängeln oder Schäden die Kaution einbehalten. Die
mit der Beseitigung entstehenden Kosten können mit der Kaution verrechnet
werden. Weitergehender Schadensersatz bleibt vorbehalten.



Pflichten des Mieters:

Für eintretende Schäden ist der Mieter schadenersatzpflichtig. Der Mieter
haftet auch im übrigen für jede Beschädigung oder Verschlechterung des
Mietgegenstandes während der Mietzeit, insbesondere im Falle von
Maschinenschäden, Unfallschäden, Verlust oder Beschädigung durch Dritte.
Ebenfalls sind Schäden, die durch unsachgemäßen Aufbau eintreten vom Mieter
zu tragen. Der Mietgegenstand ist vor Frostschäden zu schützen. Für die
ordnungsgemäße Entsorgung der Abwässer ist in jedem Fall, auch bei Aufbau
des Toilettenwagens durch die Schulze Welling & Samberg GbR, der Mieter
verantwortlich. Falls erforderlich sind entsprechende
Einleitungsgenehmigungen durch den Mieter einzuholen. Der Mieter
verpflichtet sich, nach Beendigung der Mietzeit, soweit nichts anderes
vereinbart, den Mietgegenstand in gesäuberten und einwandfreien Zustand
zurückzugeben. Vom Vermieter festgestellte Mängel können noch 14 Tage nach
Rücklieferung schriftlich beim Mieter geltend gemacht werden.



Rechte des Vermieters:

Der Mietgegenstand muss jederzeit durch den Vermieter besichtigt werden
können. Reparaturen von Beschädigungen werden dem Mieter in Rechnung
gestellt. Für durch den Mieter oder Teilnehmer der Veranstaltung entstehende
Verschmutzungen ist der Vermieter berechtigt, eine Reinigungspauschale in
Höhe von 50,00 € vom Mieter zu erheben. Weitergehender Schadensersatz bleibt
vorbehalten.



Haftung:

Der Vermieter übernimmt gegenüber dem Mieter oder einem Dritten keinerlei
Haftung für Schäden, die sich aus der Benutzung des Toilettenwagens ergeben.



Gerichtsstand:

Als Gerichtsstand wird für beide Parteien D 48853 Coesfeld vereinbart.



Schulze Welling & Samberg GbR, 48653 Coesfeld-Lette